EU beschließt Gender-Sexualkunde an Schulen zu verankern


Das Gesetz ist auf Ihrer Seite.

 

Laut Bundesverfassungsgericht (BverG) gehört „die individuelle Sexualerziehung zum natürlichen Erziehungsrecht der Eltern“. Schulische Sexualerziehung muss „Rücksicht auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern“ nehmen.

Darüber hinaus unterliegt die Schule gesetzlich dem Neutralitätsgebot. Jeder „Versuch der Indoktrinierung“ – und dazu gehört „queere Bildung“ – ist nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterlassen.

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