FREIE WÄHLER WINTERBERG & ORTSCHAFTEN


 

Freie Wähler Winterberg stehen hinter der „VISION WINTERBERG 2030“

Administrator (admin) on 23.03.2018

Was aber spricht dagegen, mit nachfolgenden Informationen den Bürger, Rat und Verwaltung zu informieren ...

Was aber spricht dagegen, mit nachfolgenden Informationen den Bürger, Rat und Verwaltung zu informieren (falls nicht vorher schon Kenntnis)?

Hier die kommenden neuen Richtlinien der NRW Ministerin Scharrenbach

Bezug nehmend auf die ...   Wichtige Zusatzinfo (26.03.2018) !

ALSO DOCH!

Folgende Info liegt uns seit dem heutigen Tage (26.03.2018) vor:

Der “Aufstellungserlass für das Dorferneuerungsprogramm 2018“ ist noch“ frisch“ und weicht inhaltlich und vom Prozedere von der bisherigen ILE-Förderung ab.

Detailfragen zum künftigen Förderprogramm werden intern, aber auch noch mit dem MHKBG erörtert.

Selbstverständlich werden wir weiter umgehend informieren, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen!

FW Winterberg & Ortschaften

 


Hier folgt jetzt die ältere Info vom 23.03.18

 

Bezug nehmend auf die  >> Pressemitteilung der Landesregierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) vom 14.03.2018, sowie auf die Webseiteninfo der Bezirksregierung Arnsberg + unser darauf erfolgter Bericht vom 21.03.18.

Wir können schon lesen, zuhören und stehen ganz sicher s.o. dahinter. Nur wenn sich gewisse Richtlinien / Vorgaben* ändern und sich diese in Zukunft vielleicht nur teilweise** in den Planungen wiederfinden, bzw. zutreffen, sollte eine entsprechende Reaktion (Verwaltung / Rat) erfolgen, um nicht voreilig weitere Gelder unnütz zu versenken = hier handeln (informieren) wir ganz sicher im Sinn vieler Bürger!   ... darum ging es: Siehe auch nachfolgende Links Vision Winterberg 2030 und dann unter  Bekanntmachung Punkt 7

Das war unsere Intention zum kurzfristigen Bürgerantrag (Pressemitteilung der Landesregierung vom 14.03.2018) nach § 24 Abs. 1 GO NRW vom 21.03.2018

* Förderung für ländliche Entwicklung / ISEK / IKEK

** alles was es zu den neuen Richtlinien gibt, ist erst ein Entwurf

(Stand: 22.03.2018)

>> Vision Winterberg 2030   Teil 1Teil 2Anhang

>> Bekanntmachung Rat der Stadt Winterberg 22.03.2018  |  Beschlussvorlage 021 2018

 

Siehe hierzu auch das Interview vom Bürgermeister aus Kreuztal im

Video auf >> dieser Seite

Die  >> Pressemitteilung der Landesregierung vom 14.03.2018

Entwurf zu den neuen  >> Richtlinien

Info der Bezirksregierung siehe nachfolgend

Für den Vorstand H. Kräling

 


So steht es wörtlich auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg

 

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (Stand: 22.03.2018)

Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden

Achtung!
Diese Maßnahmen können derzeit nicht mehr gefördert werden.
Siehe Hinweise auf der Hauptseite   Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung.

 

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung  (Stand: 22.03.2018>>  Link

Im Zusammenhang mit der Bildung der neuen Landesregierung in NRW ist die Zuständigkeit für die Förderung einer Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE/Dorferneuerung) zum 01.01.2018 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) auf das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) übergegangen.

Fördermaßnahmen, die in 2017 noch nach der bisherigen ILE-Förderrichtlinie des MULNV bewilligt worden sind, werden nach den zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Rechtsgrundlagen abgewickelt.

Unverändert geblieben sind die Zuständigkeit des MULNV und die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Förderung von

  • Wegenetzkonzepten
  • Flurbereinigungsmaßnahmen
  • LEADER- bzw. VITAL-Projekten und
  • der Breitbandversorgung im ländlichen Raum.

Für weitere Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes wird derzeit beim MHKBG eine neue Richtlinie erarbeitet.

Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können im Rahmen der Landesrichtlinie mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

 

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Comments

23.03.2018

Sympathisant der FWG

Liebe Freie Wähler,

laut meinen Informationen (aus dem Lager der CDU) zur Sitzung des Stadtrates vom Donnertagabend möchte man euch am Liebsten erst in 2020 wiedersehen - wenn Ihr sodann in den Stadtrat gewählt seid!

Bis dahin sollt Ihr nach Meinung des stellvertretenden Bürgermeisters aus Reihen der CDU die Füße still halten.

Aber nach meinem Befinden seit Ihr auf dem richtigen Wege (Ihr seid die Einzigen), dass endlich eine "Gruppierung" der Verwaltung sowie den politschen Gremien ordentlich auf die Finger schaut. Nach meinem Befürfinden hat es der Großteil der gewählten Stadtvertreter nicht verstanden, was Ihr mit euerer Bürgeranregung bezwecken wollet.

Ich selber habe die Bezirksregierung in Arnsberg dazu kontaktiert und die haben mir das Gleiche bestägtigt, was Ihr in eurer Bürgeranregung vorgebracht habt.

Es bleibt nur zu hoffen, dass für die Stadt Winterberg nicht unnötige Kosten auf Sie zu kommen, die man durch die einschlägigen Berichterstattung der Medien sowie mit eurer Bürgeranregung hätte verhindern können.

Einige gewählte Stadtvertreter als auch die Verwaltung nebst Bürgermeister haben es anscheinend noch nicht verstanden, dass auch die FWG Winterberg & Ortschaften etwas gut bezwecken wollen wie zum Beispiel "Schaden" von der Stadt Winterberg abzuwenden. Aber um sich "ja" nicht nachsagen zu lassen, dass Ihr als FWG etwas richtig erkannt habt - wird lieber mal solch ein Antrag/Anregung von Seiten des Stadtrates abgelehnt.

Euer Sympathisant

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