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Landesregierung ändert den Windenergie-Erlass
Die Landesregierung will den Ausbau der Windenergie stärker an den Interessen der Anwohner orientieren und den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen. Dazu hat das Kabinett Änderungen am Windenergie-Erlass von 2015 beschlossen und gibt den Entwurf nun in das Beteiligungsverfahren. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien und insbesondere der Windenergie stößt in Nordrhein-Westfalen und andernorts in Deutschland zunehmend auf Vorbehalte in der Bevölkerung.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:
Die Landesregierung will den Ausbau der Windenergie stärker an den Interessen der Anwohner orientieren und den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen. Dazu hat das Kabinett Änderungen am Windenergie-Erlass von 2015 beschlossen und gibt den Entwurf nun in das Beteiligungsverfahren. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien und insbesondere der Windenergie stößt in Nordrhein-Westfalen und andernorts in Deutschland zunehmend auf Vorbehalte in der Bevölkerung.
Wirtschafts-, Digital- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sagte: „Nur mit der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger kann die Energiewende gelingen. Deshalb wollen wir den Ausbau der Windenergie umweltverträglich fortsetzen. Dazu will die Landesregierung die kommunale Planungshoheit stärken und einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherstellen. Auch werden wir das Repowering – den Ersatz älterer durch leistungsfähigere Anlagen – unterstützen. Dieser Erlass ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer Neuausrichtung der Windenergiepolitik. Ihm werden weitere folgen.“
Mit der Änderung sollen die im Windenergieerlass rechtssicher umsetzbaren Anpassungen vorgenommen werden. Zudem bereitet die Landesregierung Modifikationen am Landesentwicklungsplan vor. Darüber hinaus wird eine Änderung bundesrechtlicher Vorgaben notwendig sein, um die Ziele des Koalitionsvertrags umzusetzen. Der Windenergie-Erlass ist dann an die neue Rechtlage anzupassen.
Der Erlass stärkt die Kommunen, in dem er den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beim Landschaftsschutz deutlich mehr Spielraum als bisher gibt. Im Hinblick auf den Abstand von 1.500 Metern zu reinen Wohngebieten wird in den Windenergieerlass ein Fallbeispiel aufgenommen, das zeigt, welche Lärmschutzanforderungen an einen Windpark durchschnittlicher Größe zu stellen sind. Dies sah auch bereits der Erlass von 2005 vor. „Ich bin überzeugt, dass die Anpassung der anderen rechtlichen Rahmenbedingungen weitergehende Regelungen möglich machen werden“, sagte Pinkwart.
Nun startet das Beteiligungsverfahren: Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbänden können bis 20.10.2017 schriftlich Stellung nehmen. Außerdem gibt es zwei Anhörungen, je eine für Fachbehörden und Verbände. Anschließend werden die Stellungnahmen ausgewertet. Abhängig von ihrem Umfang wird die Änderung des Windenergieerlasses voraussichtlich Anfang 2018 rechtsverbindlich.
Den Erlass zur Änderung des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) finden Sie nach Einleitung der Verbändeanhörung auf
www.wirtschaft.nrw.
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