FREIE WÄHLER WINTERBERG & ORTSCHAFTEN


 

Hintergründe und Auswirkungen von Straßensanierungen

Administrator (admin) on 02.04.2019

Bürgeranregung gemäß §24 Abs.1 Satz1 GO NRW

Bürgeranregung gemäß §24 Abs.1 Satz1 GO NRW

Bürgeranregung gemäß §24 Abs.1 Satz1 GO NRW

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eickler und Ratsmitglieder,

 

derzeit beschäftigt die Öffentlichkeit mehr denn je die Frage, ob die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen wegfallen und vom Land übernommen werden. Für uns gibt es da eigentlich keine zwei Meinungen, denn was in anderen Bundesländern zum Wohl der Bürger entschieden wurde, sollte auch in NRW möglich sein. Selbstverständlich ist die Finanzierung kein „leichter Akt", aber dazu dann zu einem späteren Zeitpunkt mehr.

 

Der Bund der Steuerzahler hat im Oktober 2018 eine Volksinitiative ins Leben gerufen, mit dem Ziel, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, die von mehr als 400.000 Bürgerinnen und Bürger aus NRW unterstützt wird. Auch die Stadt Winterberg trägt mit Ihrer Resolution an den Landtag dazu bei - war richtig und wichtig.

 

Allerdings muss unsere Kommune zu diesem aktuellen Thema, auch Angesichts des Antrags der SPD-Fraktion in der jüngsten Ratssitzung am 28.03.2019, zu diesem Thema weiterführende Angaben und Stellung beziehen, in dem ALLE Hintergründe und Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger sichtbar gemacht werden.

 

Da es in der Stadt Winterberg keine sog. Einwohnerfragestunde gibt, bitten die Mitglieder der Freie Wählergemeinschaft - Bürger für Winterberg und Ortschaften e.V. höflichst Rat und Verwaltung, um die Beantwortung folgender Fragen, die sich auf den Zeitraum der aktuellen Legislaturperiode sowie darüber hinaus beziehen:

 

  1. Wie viele Beschäftigte sind mit der Erhebung und Bearbeitung der KAG-beiträge für Straßen befasst?
  2. Wie hoch wären die Einsparungen beim Personal, wenn die Ausbaubeiträge wegfallen und vom Land übernommen würden?
  3. Gibt es ein Straßenausbauprogramm in der Stadt Winterberg? Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen wird das Programm fortgeschrieben? Wonach werden die Stra­ ßen klassifiziert, welche Straße welchen Sanierungsstau hat und nach welcher Priori­ tät erfolgt die Sanierung? Liegt eine Prioritätenliste vor?
  4. Wie hoch ist der Sanierungsstau aller Straßen nach § 8 KAG in der Stadt Winterberg?
  5. Wie hoch ist der Sanierungsstau der Anliegerstraßen nach Schadensklasse 5? (Klasse 1= gut / Klasse 5 = schlecht)
  6. Wie ist der Allgemeinzustand der Anliegerstraßen? 7. Gibt es einen Zusammenhang zwischen schadhaften Kanälen und durchzuführenden Straßenausbaumaßnahmen? Wird die Kanalisation regelmäßig überprüft und in­ standgesetzt? Wer trägt die Kosten für die notwendigen Straßenreparaturen auf Grund von Schäden am Kanal (Kanalbaumaßnahmen hinterlassen nach kurzer Zeit teils durch Senkungen, Risse, Frostschäden etc., doch oft eine schlechte Instandsetzung der Straßen nach der Baumaßnahme - mag auch durch uns eine subjektive Sicht der Dinge sein).

 

In Erwartung Ihrer positiven Rückantwort verbleiben wir

 

Im Namen und Auftrag des Gesamtvorstandes

Sebastian Vielhaber

- 1. Vorsitzender -

 

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