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Warum Land und Kommunen an Straßenbaubeiträgen festhalten
Am Dienstag (27.8.) hat Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) in Düsseldorf eine Pressekonferenz gegeben.
Damit wollte sie unter anderem der landesweiten Kritik unserer Bürgerinitiativen an ihrem Gesetzesentwurf zum KAG § 8 entgegentreten.
Hierzu gab es auf WDR5 auch schon ein passendes Interview von Lydia Schumacher
"Reförmchen" für Straßenausbau-Beiträge | WDR 5 Morgenecho - Interview | 27.07.2019
Sie wollte demonstrieren, auf welches Wohlwollen ihr Entwurf hingegen bei den Verwaltungschefs der Kommunen im Lande trifft. Zur Unterstützung und gleichsam als Beleg für die nach ihrer Meinung gelungene Lösung, hat sie sich mit Rüdiger Meier (CDU), Bürgermeister von Kirchlengern im Kreis Herford, vor die Presse begeben. Der WDR berichtete hernach online : „Bürgermeister Meier steht stellvertretend für die knapp 400 Chefs kommunaler Verwaltungen im Land. Fast einmütig, sagt Scharrenbach, hätten die Verwaltungsspitzen in NRW für die Beibehaltung der Straßenbaubeiträge votiert."
(siehe: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/strassenbaubeitraege-reform-gesetzentwurf-102.html )
Bürgermeister Meier soll demnach berichtet haben über „eine Art Straßenkonfigurator“, den seine Gemeinde geschaffen habe. Analog zum Auto- oder Küchen-Baukasten lasse sich mit dessen Hilfe eine bessere Vorstellung von dem machen, was später viel Geld kosten wird. Insofern wird Ministerin Scharrenbach diesen Bürgermeister sicher als Vorreiter sehen. Schließlich möchte ihr Gesetzentwurf NRW-Kommunen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung verpflichten.
Peinliches Eigentor für Ministerin Scharrenbach!
Was Frau Ministerin und ihr Vorzeige-Bürgermeister vor der Presse aber lieber verschwiegen haben: Der Rat von Kirchlengern hatte bereits am 13.12.2018 eine Resolution verabschiedet. Es sollten demnach künftig keine Straßenbaubeiträge mehr von den Grundstückseigen-tümern erhoben werden.
Die finanzielle Lücke, so forderte auch der Rat dieses Verwaltungschefs, solle künftig das Land finanzieren.
Zitat: „Das Land NRW wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen." (Link zum Sitzungsprotokoll der Ratssitzung vom 13.12.2018: Link1 / Link2
Aus der Diskussion während der Sitzung geht hervor, dass zum damaligen Zeitpunkt bereits die Eckpunkte der jetzt aktuellen Gesetzesvorlage vom 14.08.201 9 aus dem Hause Scharrenbach - wie der Anspruch auf Ratenzahlung oder die Senkung des Zinssatzes - bekannt waren. Auf Seite 5 des Protokolls wird auch die Haltung der örtlichen CDU-Fraktion deutlich: „Detlef Kaase, Fraktionsvorsitzender der CDU, erklärt, dass sich seine Fraktion der Resolution anschließen werde ." Nahezu einmütig wurde der Resolution an die Landesregierung stattgegeben: „Beratungsergebnis:29 Stimme(n) dafür, 1 Stimme(n) dagegen, 2 Enthaltung(en)."
Frau Ministerin Scharrenbach hat offenbar vor der Pressekonferenz am 27.8. nicht in ihre Post geschaut.
Oder hat sie am Ende gar keinen Verwaltungschef gefunden, der tatsächlich von ihrem Gesetzesentwurf überzeugt ist und dessen Rat keine Resolution zur Abschaffung des Unfair-Paragrafen an ihr Ministerium geschickt hat? Uns als Arbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen Straßenausbaubeiträge in NRW stellen sich da viele Fragen.
Zum Beispiel : Wer außer der Ministerin will das Gesetz eigentlich noch?
Bilder: Pixabay Lizenz
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